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IT-Haftpflichtversicherung

Für diese Branche hat die Versicherungswirtschaft spezielle Haftpflichtdeckungskonzepte erarbeitet, die den besonderen Haftpflichtrisiken der Branche Rechnung tragen. 

 

Eine IT-Haftpflichtversicherung empfehlen wir z.B. für folgende Tätigkeiten: 

  • Softwareherstellung, -handel, -implementierung, -pflege
  • Hardwarehandel, -installation
  • IT-Beratung, -Organisation, -Schulung
  • Netzwerkplanung, -installation,-management
  • Internet-Providing-Dienste, Webdesign
  • Betrieb von Rechenzentren
  • Datenerfassung und -bearbeitung
  • Telekommunikationsdienst

Was ist das Besondere einer IT-Haftpflichtversicherung?

Die klassische Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden und Vermögensschäden die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. 

Wenn Sie z.B. schuldhaft eine betriebsfremde Person so schwer verletzt haben, dass diese nicht arbeiten gehen kann, so ersetzt die Betriebshaftpflichtversicherung dem Geschädigten neben den Heilbehandlungskosten auch den Einkommensverlust bzw. dem Arbeitgeber des Geschädigten den Aufwand für die Lohnfortzahlung. Der Schadensersatz für die Lohnkosten ist weder ein Personen- noch ein Sachschaden, sondern hier liegt ein unechter Vermögensschaden vor. 

In der klassischen Betriebshaftpflichtversicherung besteht aber keine Deckung für die echten Vermögensschäden. 

Zu den echten Vermögensschäden zählen z.B. die Folgen von Beratungsfehlern. Wenn ein Unternehmen an Sie herantritt, um zu der Anschaffung von Hardware oder Software beraten zu werden und die von Ihnen empfohlene Hard- oder Software im Praxisbetrieb nicht die Anforderungen des Kunden erfüllt, dann kann das Unternehmen u.U. den vergeblichen Aufwand für diese Anschaffungen bei Ihnen geltend machen. Hier liegt kein Sachschaden, sondern ein Vermögensschaden vor, da die Hard- bzw. Software ja nicht beschädigt ist. 

Die IT-Haftpflichtversicherung schließt diese Deckungslücke für IT-Unternehmen und bietet neben der Deckung für Personen- und Sachschäden auch Versicherungsschutz für die echten Vermögensschäden an. Die Deckung ist bei der IT-Haftpflichtversicherung nicht auf Beratungsfehler begrenzt, sondern deckt z.B. auch Schäden die Folge einer falschen Programmierung, einer falschen Gerätekonfiguration, einer fehlerhaften Datensicherung etc. sind.

Versicherte Vermögensschäden

Zu den versicherten Vermögensschäden zählen z.B. 

  • Programmierungsfehler, Implementierungsfehler, Beratungsfehler, nicht reproduzierbare Fehler
  • Übermittlung von Viren, Würmern, Trojanern
  • Wiederherstellung von gelöschten, beschädigten Daten
  • Verletzung von Namens-, Persönlichkeits-, Urheber-, Markenrechten 

Eigenschäden 

Mitversichert sind auch Schäden, die Ihnen durch Unterschlagung, Untreue oder Betrug eines Angestellten oder eines für Sie tätigen freien Mitarbeiters entstehen. 

Versichert ist die Wiederherstellung Ihrer Website bei Beschädigung oder Zerstörung Ihrer Website durch unbefugte Dritte. 

Weiter ersetzt der Versicherer die vergeblichen Aufwendungen (Personal- und Sachkosten, nicht jedoch entgangenen Gewinn) des Versicherungsnehmers im Falle eines berechtigten Rücktritts seines Auftraggebers, soweit der Grund für den Rücktritt nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen durch den Versicherungsnehmer beruht.

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind z.B. Ansprüche 

  • wegen unvollständiger Erbringung der geschuldeten Leistung;
  • auf Nacherfüllung oder Nachbesserung der geschuldeten Leistung;
  • wegen Vertragsstrafen;
  • wegen Garantiezusagen; dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadenersatz, wenn für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit von Sachen, Lieferungen oder Leistungen verschuldensunabhängig gehaftet werden muss;
  • auf Minderung wegen schlechter Erfüllungwegen 
  • wegen Selbstvornahme durch den Anspruchsteller oder sonstige Dritte; aus Rücktritt oder Rückabwicklung vom Vertrag;
  • auf Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung, soweit diese auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen beruht;
  • wegen eines Verstoßes gegen Patentrechte 

Bei vorsätzlicher Schadenverursachung oder wissentlichem Abweichen von Gesetz, Vorschrift oder Anweisung des Auftraggebers besteht kein Versicherungsschutz.

Deckungserweiterungen

Projektverträge

Es können Ansprüche wegen der Verletzung vertraglicher Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits- und Datenschutzvereinbarungen bzw. –erklärungen mitversichert werden. Diese Deckungserweiterung ist in erster Linie für Freelancer gedacht, die für mehrere Auftraggeber tätig sind. Hier kann es schnell mal passieren, dass man auch für einen Mitkonkurrenten des ersten Auftraggebers tätig wird, obwohl man bei Auftragsannahme eine Konkurrenzklausel gezeichnet hat.

Eigenschadendeckung für Datenrisiken

Wenn Sie mit Daten Ihrer Kunden arbeiten, fremde Daten hosten oder Ihr Umsatz stark von Ihrer Homepage abhängig ist, dann empfehlen wir Ihnen die Deckungserweiterung Eigenschadendeckung für Datenrisiken. Folgende Risiken können versichert werden: 

  • Data-Breach-Cost 
  • Cyber-Business-Interruption
  • Hacker-Protection 
  • Data-Extortion

Data-Breach-Cost

Versichert sind nachfolgend genannte Folgekosten, die Ihrem Unternehmen entstehen, wenn Dritte sich widerrechtlich Zugang zu personenbezogenen Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz verschaffen: 

  • Kosten für Computer-Forensik
  • Kosten für die Anzeige und Bekanntmachung von Datenrechtsverletzungen
  • Honorare externer Anwälte 
  • Benachrichtigungskosten gegenüber dem Dateninhaber 
  • Kosten für behördliche Meldeverfahren 
  • Call-Center Kosten 
  • Kosten für Kreditüberwachungsdienstleistungen 
  • Kosten für Krisenmanagement und Public-Relations-Maßnahmen 

Cyber-Business-Interruption

Wird Ihre Website, Ihr Intranet, Ihr Netzwerk, eines Ihrer Computersysteme, ein Programm oder elektronisch aufbewahrte Daten Ziel eines Hacker-Angriffs oder von Denial-of-Service-Attacken und resultiert aus den Attacken, dass Sie für mehr als 12 Stunden keinen Betriebsumsatz mehr erzielen können, dann kann entgangener Umsatz versichert werden.  

Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme sind neben dem Schadenersatz auch noch die Kosten für einen Public-Relations-Berater, einen forensischen Berater oder eines Sicherheitsberaters versichert. 

Hacker-Protection

Erfolgt durch einen Hackerangriff eine Beschädigung, Zerstörung, Änderung oder ein Missbrauch der Website, des Intranets, des Netzwerks, des Computersystems, der Programme oder von Daten, die Sie elektronisch aufbewahren; oder ein Kopieren oder Stehlen eines Programms oder von elektronischen Daten, dann ist die Wiederherstellung oder die Reparatur der beschädigten Infrastruktur versichert.  

Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme sind neben dem Schadenersatz auch noch die Kosten für einen Public-Relations-Berater, einen forensischen Berater oder eines Sicherheitsberaters versichert. 

Data-Extortion

Wenn ein Dritter von Ihnen Lösegeld mit der Drohung erpresst, dass er bei Nichtzahlung Ihre Website Ihr Netzwerk etc. mit Hilfe von Viren, Trojanern, Würmern etc. zerstören bzw. beschädigen wird, dann übernimmt der Versicherer das Lösegeld bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme.